Schauspielschule Lüneburg

für Kinder, Jugendliche & Erwachsene

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schauspielschule Lüneburg


Kontakt:

Schauspielschule Lüneburg                                                                                                    Hans-Heinrich-Stelljes-Straße 57                                                                                           Fon: 04131-29 70 987  Mobil: 0172-5171581                                                                      E-Mail: info@schauspielschule-lueneburg.de                                                                        Homepage: www.schauspielschule-lueneburg.de


1. Organisation der Unterrichte
Die Lehrinhalte und die Lehrer werden von der Geschäftsführung bestimmt. Mindestens 5 Schüler sind nötig, damit ein Kurs zustande kommen kann. Die Geschäftsleitung behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Unterrichtseinheiten (Kurs/Workshop) aufzulösen und mit anderen zusammenzulegen. Es besteht in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des jeweils aufgelösten Kurses.


2. Besucher

Ich bitten ausdrücklich die Erziehungsberechtigten oder andere Begleitpersonen, während der Unterrichtseinheiten nicht mit in den Unterrichtsraum zu kommen oder durch frühzeitiges Abholen oder reiner Neugier „nur mal eben reinzuschauen“, da dies eine erhebliche Ablenkung der Kursteilnehmer bedeutet.                                                                                               Für Präsentationen oder Werkshows werden die Eltern selbstverständlich vorher informiert.


3. PR-Arbeit und Dreharbeiten während der Unterrichte
Vorbehaltlich der Regelungen in der Anmeldung gilt für Filmaufnahmen folgendes: Bei Filmen für
Pressearbeit und Dreharbeiten während des Unterrichts werden Einwilligungen und
Verwaltungsrechte im Vorwege separat geregelt. Wenn der Erziehungsberechtigte des Schülers oder selbiger mit einer Verwertung nicht einverstanden ist, ist er zudem verpflichtet, dies
vor Beginn der Film-und-Pressearbeiten anzuzeigen.


4. Unterrichtskosten

Die Unterrichtsgebühr ist für laufende Kurse am 1. des Monats fällig und spätestens bis zum dritten Werktag des Monats (eingehend auf dem Konto von Schauspielschule Lüneburg) zu zahlen. Bei einmaligen Workshops, Geburtstagen oder sonstigen einmaligen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr mit dem Zeitpunkt der Anmeldung fällig und muss spätestens 10 Werktage vor Workshopbeginn bei uns eingehen (maßgeblich ist der Zahlungseingang bei uns, nicht die Absendung). Die Zahlung erfolgt i. d. R. durch Lastschrifteinzug von dem angegeben Konto zum jeweils Monatsersten.                                                                                               Hierzu erteilen Sie Schauspielschule Lüneburg eine entsprechende Einzugsermächtigung. Für jede nicht eingelöste Lastschrift bin ich berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro zu berechnen. Sollten bei der Abbuchung Kosten entstehen, z. B. Gebühren für Rücklastschriften, tragen Sie die Kosten entsprechend den im Einzelfall von dem Bankinstitut erhobenen Gebühren.                                                                                                  Bei Anmeldung eines Geschwisterkindes wird auf das jüngere Kind 20 % Ermäßigung gewährt. Dies gilt auch für jedes weitere angemeldet  Geschwisterkind.                                            Die Ferien sind nicht frei von Vergütung. (Der aus dem Unterricht resultierende gesamte Jahresbeitrag wird durch 12 Monate geteilt, so dass ein gleichbleibender Betrag monatlich gezahlt werden kann!)                                                                                       Teilnehmer der wöchentlichen Kurse bekommen zudem 25% Rabatt auf die in den Ferien stattfindenden Workshops.


5. Wenn der Unterricht ausfällt
Durch Krankheit des Dozenten oder aus sonstigen Gründen seitens der Lehrer ausgefallene Stunden oder Veranstaltungen, werden nach Absprache nachgeholt. Falls kein passender Termin möglich ist, wird dies prozentual vom Monatsbeitrag abgezogen und bei einmaligen Veranstaltungen rückvergütet. Ein Unterrichtsausfall/Veranstaltungsausfall der seitens des Schülers veranlasst ist kann weder rückvergütet noch nachgeholt werden.


6. Schulferien und Feiertage
In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Standortes findet kein Unterricht statt. Ausgenommen Workshops und andere Ferienprogramme.                             Der wöchentliche Unterricht findet immer außerhalb der gesetzlichen Ferien des Bundeslandes Niedersachsen statt.


7. Haftung von der Schauspielschule Lüneburg auf Schadensersatz
Im Falle eines Unfalls einer am Unterricht/Workshops teilnehmenden Person, gibt es keine Haftungsansprüche gegenüber den Rechtsträgern von Schauspielschule Lüneburg, seinen Mitarbeitern, Helfern sowie anderen von Schauspielschule Lüneburg beauftragten Personen.     Schauspielschule Lüneburg haftet weder für Unfälle auf dem Weg zum bzw. vom Unterricht,     noch für den Verlust von Kleidung oder anderen Wertsachen.


8. Kündigung/Stornierungen von Workshops

Beide Vertragspartner haben das Recht, ohne Angaben von Gründen das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu richten an:
Schauspielschule Lüneburg, Hans-Heinrich-Stelljes-Straße 57, 21337 Lüneburg.                       Bei Mißachtung der Hausordnung oder Störung des Unterrichts behält sich die Schauspielschule Lüneburg das Recht vor, eine fristlose Kündigung auszusprechen.                                           Das Fernbleiben vom Unterricht stellt keine Kündigung dar und entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung bis zum Vertragsende. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei einmaligen Workshops kann durch schriftliche Anzeige gegenüber uns bis 10 Tage vor Workshopbeginn kostenlos storniert werden. Bei Workshopstornierungen innerhalb von 10 Tagen vor Workshopbeginn erheben wir die volle Teilnahmegebühr. Ihnen bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns durch Ihre kurzfristige Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.                                                                                                         

9. Hausordnung                                                                                                        Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot. Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.                                        Sachbeschädigung auf dem Schulgelände und im Schulgebäude werden auf Kosten dessen behoben, der sie verschuldet hat.